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Hilfe in Sachen Lehman Brothers |
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Bitte füllen Sie bei Interesse unseren Fragebogen (hier klicken) aus und senden ihn an: Jung & Schleicher Rechtsanwälte Klingelhöferstraße 4 10785 Berlin oder info@js-law.de oder Fax: +49 (0)30 / 84 187 155 Ihre Ansprechpartnerin ist: Rechtsanwältin Dr. Bettina Schleicher |
Laut Medienberichten haben mehr als 10.000 Anleger alleine in Deutschland über Banken oder Sparkassen Zertifikate der Lehman Brothers erworben. Diese Zertifikate wurden zum Teil noch im Sommer 2008 als sicher empfohlen, obwohl die finanziellen Schwierigkeiten von Lehman bereits bekannt waren. Da bei Zertifikaten grundsätzlich der Anleger das Emittentenrisiko trägt, sind die Zertifikate durch die Insolvenz praktisch wertlos. Für die Zertifikat-Anleger besteht regelmäßig keine Einlagensicherung.
Lehman Brothers hat Gläubigerschutz nach Chapter 11 der US-amerikanischen Insolvenzordnung beantragt. Dies hat zur Folge, dass Gläubiger derzeit keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Lehman ergreifen können. Primäres Ziel des Insolvenzverfahrens nach Chapter 11 ist die Restrukturierung des Unternehmens, die das Fortbestehen des Unternehmens ermöglichen soll. Etwa jedes fünfte Unternehmen kann auf diesem Wege vor der Insolvenz gerettet werden. Für Inhaber von Zertifikaten sind in jedem Fall erhebliche finanzielle Verluste zu erwarten. Während Geldgeber aus dem Unternehmensvermögen vorrangig befriedigt werden, wenn sie ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden, erhalten Aktionäre regelmäßig wenigere und geringwertigere Aktionen, als sie bisher besaßen. Auch ein Totalverlust ist möglich.
Ansprüche können unter bestimmten Voraussetzungen gegen den Vermittler der Zertifikate geltend gemacht werden. Gemäß § 31 WpHG muss eine Anlageberatung anleger- und anlagegerecht erfolgen. Banken oder Sparkassen, die nicht hinreichend über die Risiken der Zertifikate aufgeklärt haben, müssen für den dadurch entstandenen Schaden einstehen, wenn die Ansprüche nicht bereits verjährt sind. Schadenersatzansprüche können auch bestehen, wenn die Bank Sie trotz Kenntnis nicht ordnungsgemäß über die eingetretene Krise von Lehman Brothers informiert hat.
Gemäß § 37a WpHG verjähren die Ansprüche gegen das beratende Kreditinstitut innerhalb von drei Jahren. Die Frist beginnt mit Kauf der Papiere. Anleger, die Zertifikate im Jahr 2007 gezeichnet haben, sollten sich daher sofort mit einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt in Verbindung setzen, um die Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern.
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